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Gebühren
Gebührenordnung

FAQ Verband
Gebührenordnung OL/OS 8 downloads (Download) | Größe: 62.55 KB | Hinzugefügt: Aug. 20, 2025 | Zuletzt geändert: Nov. 08, 2025 | Hochgeladen von: pixel-kraft
Besitzwechsel im Equidenpass
Wie bezahle ich den Besitzwechsel?
- Sie erhalten eine Rechnung von uns
- Gebühr als Scheck oder in bar beim Verband
Wie teuer ist die Eintragung?
Die Besitzwechselgebühr beträgt: 25,00 Euro
Wie bekomme ich den Equidenpass zurück?
Sie erhalten den Pass per Nachnahme zurück, wenn Sie eine deutsche Adresse haben, ansonsten erhalten Sie eine Rechnung.
Sofort nach der Bezahlung, wird der Pass mit eingetragenem Besitzwechsel an Sie versendet.
Wo sende ich den Equidenpass hin?
Oldenburger Pferdezuchtverband
Grafenhorststr. 5
49377 Vechta
Zweitschrift
Wie teuer ist die Ausstellung einer Zweitschrift?
Die Ausstellung einer Zweitschrift des Equidenpasses bzw. der Eigentumsurkunde ist mit einer Gebühr in Höhe von 125,00 Euro verbunden. (Zuzüglich Porto- und Nachnahmekosten u. evtl. Auslandsbankspesen)
Wer muss die Eidesstattliche Erklärung unterschreiben?
Die eidesstattliche Erklärung kann nur derjenige abgeben, welcher auch selbst das Original des betreffenden Dokumentes (Eigentumsurkunde oder Equidenpass) verloren hat. Sie muss von einem Rechtsanwalt oder Notar unterzeichnet und beglaubigt sein. Diese Erklärung einer evtl. Dritten Person, also des Verlierers, muss der Eigentümer des Pferdes bei der Beantragung einer Zweitschrift beifügen.
Was muss ich dem Verband zusenden?
Bitte senden Sie eine notariell oder von einem Anwalt beglaubigte Eidesstattliche Erklärung an unseren Verband (Grafenhorststr. 5, 49377 Vechta), die folgende Informationen beinhaltet:
- Sie sollten angeben, dass Sie den Originalpass bzw. die Eigentumsurkunde des Pferdes verloren haben und daher eine Zweitschrift beantragen möchten
- Weiterhin muss angegeben werden, dass die Original-Papiere unverzüglich an den Oldenburger Verband ausgehändigt werden, sollten sie wieder gefunden werden
- Lebensnummer Ihres Pferdes (z.B. DE 433330000011)
- Angabe der Tierhalternummer (Tierseuchenkasse)
- Abstammung (Vater/Mutter/Muttervater)
- Geschlecht
- evtl. Züchter
- Farbe und Abzeichen (evtl. Foto)
- ein gezeichnetes Diagramm des Pferdes bei Passverlust durch den Tierarzt inkl. Auslesung der Chip-Nummer, bestätigt durch einen Tierarzt
- Wenn kein vom Zuchtverband gesetzter Chip vorhanden ist:
- ca. 50 Mähnenhaare mit Wurzeln des Pferdes (bitte nicht schneiden)
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